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Geschäftsordnung

Gegenstand 1: Willkommen

Die Einrichtung hat die Freiheit, keine Kunden zu empfangen, deren Kleidung unanständig und vernachlässigt ist, Kunden, die sich laut, falsch oder alkoholisch verhalten, Kunden, deren Verhalten gegen die Moral und die öffentliche Ordnung verstößt. Jeder, der die Einrichtung betreten möchte, muss seine Identität und die der ihn begleitenden Personen bekannt geben.

Artikel 2: Öffnungszeiten

Die Rezeption umHerz des Puys ist in der Hochsaison von 9 bis 20 Uhr und in der Nebensaison von 9 bis 19 Uhr geöffnet. Die Einrichtung heißt Sie 365 Tage im Jahr telefonisch willkommen.

 

Sektion 3: Hüttenbelegung

Der Kunde darf keine Dritten in die Lodge einführen, die der Einrichtung nicht bekannt sind, es sei denn, sie wurde von dieser autorisiert. Ebenso kann der Kunde eine Lodge nicht für mehr Personen mieten, als dies in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist. Entweder2 Personen max. Minderjährige können nicht alleine in einer Unterkunft bleiben.Besucher sind in der Einrichtung nicht gestattet.

Artikel 4: Zugang zu Logen

Bei der Ankunft kann der Kunde nicht verlangen, die Lodge vor 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu belegen, es sei denn, dies wurde von der Direktion vereinbart. Die nächtliche Miete endet um 11 Uhr, unabhängig von der Ankunftszeit des Kunden. 

Artikel 5: Schlüsselverwaltung

Der Schlüssel zur Lodge ist ein Standardschlüssel, den der Kunde bei sich behalten, aber keinem Dritten anvertrauen kann. Es muss am Tag der Abreise zurückgegeben werden. Bei Nichtrückgabe berechnet der Betrieb 60€ und bucht den Betrag von der Kreditkarte des Kunden ab.

Artikel 6: Belästigungen, Respekt gegenüber anderen Kunden und Mitarbeitern

Lärm, auch tagsüber, ist verboten. Der Kunde, der in irgendeiner Form Unordnung oder Skandal verursacht, wird aufgefordert, die Einrichtung unverzüglich und ohne Erstattung seines Aufenthalts zu verlassen. Im Interesse der Ruhe der Einrichtung muss jeglicher Lärm zwischen 22.00 und 8.00 Uhr eingestellt werden. Achten Sie aus Respekt und Ruhe anderer Kunden darauf, die Türen nicht zuzuschlagen oder zu viel Lärm zu machen, insbesondere zwischen 22:00 und 8:00 Uhr. Jeglicher Nachbarschaftslärm im Zusammenhang mit dem Verhalten einer ihm unterstellten Person kann dazu führen, dass die Geschäftsleitung den Kunden auffordert, die Einrichtung zu verlassen, ohne dass akustische Messungen durchgeführt werden müssen, da der erzeugte Lärm wahrscheinlich die Ruhe der Kunden beeinträchtigt (Art. R.1334-30 und R; 1334-31 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit). Der zu erstattende Lärm von Kunden, die die Unannehmlichkeiten erlitten haben, wird von der Kreditkarte der Krachmacher abgebucht. Eine Lodge ist ein Ort der Ruhe. Jeglicher Handel ist strengstens untersagt.

Artikel 7: Verantwortlichkeiten

Für Kinder ist allein der Kunde verantwortlich. Bei Nichteinhaltung behält sich die Einrichtung das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und dem Kunden den Zugang ohne Entschädigung zu verweigern.

Artikel 8: Verbote

Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf alle ist das Rauchen in den LODGES strengstens untersagt. Gemäß dem Dekret Nr. 2006-1386 vom 15. November 2006, das die Bedingungen für die Anwendung des Rauchverbots in Räumen festlegt, die der gemeinschaftlichen Nutzung zugewiesen sind, führt das Rauchen in den Hütten zu einer zusätzlichen Gebühr von 200 € oder zu einer Strafverfolgung Verfahren im Beschwerdefall. Jede vorzeitige Auslösung des Feueralarms wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird mit 150,00 € für die Wiederinbetriebnahme der Brandschutzanlage in Rechnung gestellt und im Brandfall freiwillig in Gefahr gebracht.

Artikel 9: Instandhaltung der Küchenbereiche in der Lodge 

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den in der Lodge bereitgestellten Küchenbereich instand zu halten. Bei Bedarf kann am Abreisetag ein Wartungspaket mit 50€ in Rechnung gestellt werden. Verlorene oder beschädigte Gegenstände müssen während des Aufenthalts oder am Abreisetag an der Rezeption gemeldet werden und können in Rechnung gestellt werden.

Artikel 10: Annahme der Regeln und allgemeinen Verkaufsbedingungen

Für alle Reservierungen gelten die internen Regeln der Einrichtung. Jeder Aufenthalt setzt die Annahme der besonderen Bedingungen und der internen Vorschriften der Einrichtung voraus. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen führt zur sofortigen Beendigung der Reservierung.

Artikel 11: Bewegung und Parken von FahrzeugenInnerhalb der Einrichtung müssen Kraftfahrzeuge auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz am Eingang der Einrichtung abgestellt werden. Der Verkehr istVerboten im Park, der vollständig für Fußgänger zugänglich ist.In der Einrichtung dürfen nur Dienst- und Einsatzfahrzeuge verkehren. Auf den normalerweise von Unterkünften belegten Stellplätzen ist das Parken strengstens verboten.

Artikel 12: Kleidung und Aussehen der Installationen

Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Betriebs und seiner Einrichtungen beeinträchtigen könnte. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Dachrinnen zu werfen. Das Abwasser ist vom Kunden in die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entleeren. Hausmüll, Abfälle jeglicher Art, Papiere, müssen in die Mülltonnen gegeben werden. Das Trocknen der Wäsche erfolgt ggf. auf dem dafür vorgesehenen Wäscheständer. Es wird jedoch bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkunft geduldet, sofern es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen oder Decksgeländer bestehen. Bepflanzung und Blumenschmuck sind zu respektieren. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden, Plantagen anzulegen. Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Anlage mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben. Jegliche Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Boden oder den Einrichtungen der Einrichtung liegt in der Verantwortung des Autors. Der während des Aufenthalts genutzte Standort muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Kunde ihn beim Betreten des Objekts vorgefunden hat.

 

 

IM FALLE DER NICHTEINHALTUNG EINER DIESER BEDINGUNGEN DURCH DEN KUNDEN IST DIE EINRICHTUNG AU COEUR DES PUYS VERPFLICHTET, DEN KUNDEN AUFZUFORDERN, DIE EINRICHTUNG SOFORT UND OHNE JEGLICHE ENTSCHÄDIGUNG ZU VERLASSEN

DEVELOPPEMENT D’UNE OFFRE D’HEBERGEMENT
ET D’EQUIPEMENT TOURISTIQUE PRIVE EN MILIEU RURAL

Création d'un parc résidentiel de loisirs
"Au Cœur de Puys" à Nébouzat

Objectifs du projet:

- installation de trois chalets avec terrasse privative, dont deux chalets équipés d'un spa,

- installation de deux modules hôtelier avec terrasse privative,

- aménagement d'un point d'accueil,

- création d'un parking et d'un accès piétonnier aux hébergements,

- aménagements paysagers

Cette opération est cofinancée par l’Union européenne dans le cadre du Fonds Européen Agricole pour le Développement Rural (FEADER) : l’Europe investit dans les zones rurales.

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